Rechtliche Situation von on-Demand im Internet
Wenn man einen Internet TV Sender oder generell einen
Video-on-Demand Dienst laufen hat, ist es besonders wichtig, dass man
sich um die rechtlichen Grundlagen im jeweiligen Land kümmert. Verabsäumt
man dies, so kann es als Anbieter sehr teuer werden. Gerade durch das
Internet kann es da durchaus vorkommen, dass es zu Komplikationen kommt,
weil man die Unterschiede von rechtlichen Aspekten in verschiedenen Ländern
nicht beachtet hat. Diese Regeln sind natürlich für den Endverbraucher
nicht wirklich relevant, da er das Filmmaterial lediglich empfängt
und keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Filme oder Programme
hat.
In Deutschland muss man sich an das Telemediengesetz und die Fernsehrichtlinien
halten. Zusätzlich kommen noch eigene Regeln in jedem Bundesland
hinzu. Außerdem muss man, je nach Sortiment und Angebot diverse
andere Gesetze beachten.
Die Jugendschutzbestimmungen sind dabei ebenso einzuhalten, wie das Urheberrecht
oder das Telekommunikationsgesetz. Ebenso ist die Beteiligung an unlauterem
Wettbewerb verboten. Patente sind ein weiterer Punkt, der nicht vergessen
werden darf.
Ein wenig komplizierter ist der Umgang mit Musik aus dritter Hand. Synchronisationsrechte
müssen ebenso gewährt werden, wie Tonträgerrechte oder
generell Musikrechte. Diese kann man bei den jeweiligen Verlägen
einholen. Die Anbieter versuchen vor allem im Bereich des Urheberrechts
durch Streaming eine gewisse Kontrolle zu behalten, da ein Film, der als
Stream empfangen und angesehen wird, nicht physisch auf dem Datenträger
des Empfängers abgespeichert werden kann. Somit kann gewährleistet
werden, dass es Raubkopierer nicht allzu einfach haben. Es gibt natürlich
gewisse Hilfsmittel, mit denen ein Abspeichern eines Streams ohne weitere
Komplikationen möglich ist.
Besonders umständlich kann es werden, wenn man über die Landesgrenzen
hinaus ausstrahlt, denn hierbei können vollkommen unterschiedliche
Gesetze existieren. In vielen Fällen wird man einige Veränderungen
am Angebot vornehmen müssen, um in jedem Land, indem man seinen Dienst
anbietet den Gesetzen zu folgen.
Wie wichtig dies ist hat der Internet Videoanbieter YouTube 2009 feststellen
müssen. Viele Nutzer haben Musikvideos von erfolgreichen Künstlern
ins YouTube Netz gestellt. Als Folge flatterte eine Klage ein, diese geschützten
Videos zu entfernen, da es keine Lizenzvergabe an den Anbieter gäbe.
Nach kurzer Zeit wurden natürlich auch alle lizenzierten Musikvideos
entfernt.